Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen der GOES GmbH und Lieferanten bei Bestellungen. Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Bedingungen des Auftragnehmers sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich für den jeweiligen Vertragsabschluss anerkennen.
Nur schriftlich erteilte und ordnungsgemäß zugestellte Bestellungen haben Gültigke it. Dies gilt auch bei Ergänzungen und Änderungen von Bestellungen. Mündliche oder fernmündliche Bestellungen bedürfen in jedem Fall unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung.
Die vereinbarten Liefertermine verstehen sich eintreffend und verbin dlich. Lieferterminverzug berechtigt uns zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei Überschreitung des Liefertermins behalten wir uns Ersatzbeschaffung bei Drittlieferanten vor; entstehende Mehrkosten werden in Rechn ung gestellt. Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Lieferterminen erwarten wir außerdem sofortige und frühestmögliche Informationen.
Es gelten folgende Warenannahmezeiten:
Montag – Donnerstag : 7.00 Uhr 16.00 Uhr
Freitags : – 7.00 Uhr 13.00 Uhr
Die in der Bestellung angegebenen Preise sind, soweit nichts anderes daraus hervorgeht, Festpreise. Die Zahlung erfolgt zu den in der Bestellung genannten Konditionen nach Erhalt der Rechnung und der Ware. Der Lieferant ist verpflichtet, alle Verpackungen der gelieferten Produkte (Transport –, Um und Verkaufsverpackung) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich zurückzunehmen oder an einem von uns eingerichteten Sammelpunkt abzuholen.
Der Versand der Ware erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu Lasten und auf Gefahr des Lieferanten. Jeder Warenlieferung ist ein Lieferschein in doppelter Ausfertigung für uns beizufügen, aus dem die Bestellnummer und Bestellpositionsnummer, die Bezeichnung der Ware mit zugehöriger Materialnummer von GOES GmbH hervorgehen. Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg o der per Mail zu übermitteln (accounting [at] goes well.com). Bei Lieferungen aus einem Nicht EU Staat ist auf der Rechnung eine Ursprungserklärung anzugeben.
Bezüglich der Eigentumsvorbehaltsrechte des Lieferanten gelten dessen Bedingungen mit der Maßgabe, dass das Eigentum an dem Kaufgegenstand mit Bezahlung dieses Gegenstandes auf uns übergeht und dementsprechend die Erweite rungsform des sog. Kontokorrent und Konzernvorbehalts nicht gilt.
Alle Zahlungen erfolgen nur an den Vertragspartner. Zahlungsabtretungen an Dritte sind ausgeschlossen, ebenso Verpfändungen.
Ereignisse höherer Gewalt, die einen Bedarfsrückgang zur Folge haben, berechtigen uns unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder teilweise zum Rücktritt von der Bestellung.
Der Lieferant haftet für den in der Produktbeschreibung, den Zeichnungen und der Qualitätsspezifikation beschriebenen und für den allgemein üblichen Qualitäts- und Leistungsumfang der gelieferten Produkte.
Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Belieferung und Benutzung der Produkte gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er ersetzt uns alle Folgeschäden, die nachweislich auf einen von ihm zu vertretenden Mangel des von ihm bezogenen Produktes zurückzuführen sind. Der Lieferant stellt uns von Ansprüchen Dritter aus der gesetzlichen Produkthaftung frei, soweit die Schadensursache in seinem Bereich gesetzt wurde. Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Der Lieferant ist verpflichtet die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten, einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen, Vorrichtungen, Betriebsmittel usw., vertraulich zu behandeln. Im Falle der Nichteinhaltung haftet der Lieferant für daraus entstehende Schäden.
Patentschriften, Fertigungsvorschriften, Qualitätsvorschriften o.ä. sowie Fertigungsmittel, Betriebsmittel, Muster, Zeichnungen usw., die wir dem Lieferanten zur Ausführung von Bestellungen zur Verfügung stellen oder die dieser nach unseren Angaben angefertigt hat, sind unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Erledigung der Bestellung samt allen Vervielfältigungen zurückzusenden.
Der Lieferant verpflichtet sich, Waren, die mit unseren Marken versehen sind, in einer Verpackung mit unserem Namen oder unserer Marke verpackt sind oder in einer sonstigen spezifisch für uns festgelegten Aufmachung hergestellt werden, ausschließlich an uns zu liefern.
Erfüllungsort für die Lieferung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Betrieb. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, ausschließlich Gifhorn in Deutschland. Wir können den Lieferanten auch an seinem Haupt Geschäftssitz verklagen, wobei dann das dortige Recht an zuwenden ist.